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Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse / Anordnung Referendumsabstimmung

22. Juli 2024

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse / Anordnung einer Referendums­abstimmung

Nach Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 3 der Ortsbürger­gemeindeversammlung sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde­versammlung vom 7. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen.

Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 (Verpflich­tungskredit für Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus Heuweg 6) das Referendum ergriffen worden ist. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Einreichungstag des Referendumsbegehrens auf 242. Die nötige Zahl der Unter­schriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 25. Das Referendums­begehren enthält 29 gültige und keine ungültigen Unterschriften. Die Referendumsabstim­mung findet am 22. September 2024 statt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sach­verhalt kurz darstellen.

22. Juli 2024
Gemeinderat Rupperswil