Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse / Anordnung Referendumsabstimmung
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse / Anordnung einer Referendumsabstimmung
Nach Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 3 der Ortsbürgergemeindeversammlung sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 (Verpflichtungskredit für Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus Heuweg 6) das Referendum ergriffen worden ist. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Einreichungstag des Referendumsbegehrens auf 242. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 25. Das Referendumsbegehren enthält 29 gültige und keine ungültigen Unterschriften. Die Referendumsabstimmung findet am 22. September 2024 statt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
22. Juli 2024
Gemeinderat Rupperswil