Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg vom 1.4.2020
Seit dem Übertritt zur Regionalpolizei Lenzburg am 1. April 2020 gilt für die Gemeinde Rupperswil das Polizeireglement der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg.
Der Gemeinderat Rupperswil hat folgende gemeindespezifischen Änderungen zum Lenzburger Polizeireglement beschlossen, welche in den Anhang II des Reglements aufgenommen werden:
-
- Anpassung von § 10 Abs. 2 PolR Lenzburg: Nachtruhe in Rupperswil von 23.00 bis 06.00 Uhr
- Ersetzung von § 5 Abs. 3 PolR Lenzburg durch folgende Bestimmung: «Für das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf öffentlichem Grund ist eine Bewilligung des Gemeinderats einzuholen. Diese ist insbesondere zu verweigern, wenn die nötigen Infrastrukturen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung uns.) nicht oder nur ungenügend vorhanden sind.»
Das in Rupperswil bisher geltende Allgemeine Polizeireglement der Gemeinden Suhr, Buchs, Gränichen, Hunzenschwil und Rupperswil wurde durch den Gemeinderat Rupperswil mit Beschluss vom 31. März 2020 ausser Kraft gesetzt.
Informationen
- Datum
- 1. April 2020
- Herausgeber/-in
- Stadtrat Lenzburg
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Polizeireglement_2020.pdf (PDF, 3.35 MB) | Download | 0 | Polizeireglement_2020.pdf |